WebERV – Bequem mit den Gerichten kommunizieren
Über den webERV kommunizieren Sie mit allen Gerichten, aber auch mit allen anderen webERV-Teilnehmern (mittels sogenannter Teilnehmerdirektzustellung). Sowohl klassische webERV-Schriftsätze (Klagen, Exekutionen etc.), als auch Firmenbuchanträge oder auch der seit 01.02.2009 gesetzlich vorgeschriebene Grundbuch-webERV sind über das jurXPERT webERV-Modul möglich.
Schriftsätze werden in einem Sendestapel gesammelt, können hier noch einmal überprüft und einzeln oder gesammelt versendet werden. An Leistungen angefügte Word-Dokumente werden von jurXPERT automatisch für eine Konvertierung in PDFs vorgeschlagen (PDF-Integration erforderlich). Vor Versendung einer Teilnehmerdirektzustellung kann jurXPERT die Zustellbarkeit nachprüfen, sprich: ob der betreffende WebERV-Teilnehmer überhaupt in der Lage ist webERV zu empfangen. Rückverkehrs-Meldungen werden von jurXPERT automatisch ausgewertet (Kostenbestimmung, GZ-Übernahme, Verhandlungstermine etc.) und die dazu gehörenden Volltexte den richtigen Akten zugeordnet. Die manuelle Zuordnung zum richtigen Akt ist aber jederzeit möglich.
jurXPERT Grundbuch-web ERV
Der aktuelle Grundbuchstand wird automatisch aus dem Grundbuchauszug ausgelesen und per Schnittstellenmodul besonders komfortabel im Akt erfasst. So lässt sich jede Art von Begehren in Sekundenschnelle erstellen und editieren.
Die Programmlogik verhindert nicht passende Begehren und unterstützt so einen effektiveren Arbeitsablauf in der Erstellung von Grundbuchsanträgen. Mit drei Mausklicks kann unter anderem die Löschung eines Pfandrechtes begehrt werden. Im jurXPERT Grundbuch-webERV sind keine umständlichen und langen Eingaben erforderlich, da alle üblicherweise einzugebenden Daten bereits durch das Schnittstellenmodul automatisiert importiert wurden.
Nach Erstellung aller antragsbezogenen Begehren müssen die eingegebenen Daten natürlich noch kontrolliert werden. jurXPERT erleichtert diese Kontrolle dadurch, dass die Zusammenfassung des elektronischen Antrages sehr nahe an die gewohnte Form eines in Papierform eingebrachten Antrags kommt.