NotarXPERT weiß genau, was Ihre Kanzlei leistet
Lückenlose Leistungserfassung sorgt für mehr Umsatz
So wie jeder Mensch verschieden ist, ist auch die Arbeitsweise jedes Mitarbeiters individuell. Während Sekretärinnen meist Leistungen direkt im Akt erfassen, sind es Juristen eher gewohnt, ihre Leistungen in einem zentralen Tool zu speichern. Mit dem notarXPERT Leistungserfassungsblatt bietet notarXPERT genau diese Möglichkeit! Juristen, die selbstständig Leistungen im notarXPERT Leistungserfassungsblatt erfassen, entlasten das Sekretariat und steigern die Effizienz der Kanzlei.
Zudem verhindert die einfache und zeitnahe Leistungserfassung auch „kleiner“ Leistungen, wie Emails und Telefonaten, dass unnötig Geld „liegen bleibt“. Das Tool ist so einfach zu bedienen, dass man sich dennoch zu 100% auf die juristische Arbeit konzentrieren kann. Durch die Gegenüberstellung von Einheitssatz, Einzelleistung, Stundensatz bzw. eventueller Pauschalvereinbarung in jedem Akt sowie der Möglichkeit, schnell einzelne Leistungen aus der Abrechnung zu nehmen, erhalten Sie eine Übersicht über die Kosten eines Aktes. In Echtzeit berücksichtigt notarXPERT jede Änderung und erstellt Honorarnoten in unterschiedlichen Detailgraden – auf Wunsch auch „geteilte Honorarnoten“.
Die leichte Erfassung von Leistungen sowie die verschiedenen Automatismen in diesem Bereich schaffen eine solide Basis. Das Aufspüren von nicht abgerechneten und noch nicht erfassten Leistungen in Kombination mit anderen Kennzahlen führt zu optimierter Honorarlegung.
Die Leistungserfassung
Leistungen werden entweder direkt im Akt oder über ein zentrales Erfassungstool – dem „Leistungserfassungsblatt“ dokumentiert. Bei notarXPERT wird die Leistung sofort bei deren Erbringung parallel nach Zeit und Tarif erfasst. Die Strukturierung der Leistungserfassung kann auch nach dem NIS (Notarinformationssystem) der österreichischen Notariatskammer erfolgen.
Besonders leicht können Leistungen durch das Abarbeiten der je nach Aktart unterschiedlichen Arbeitsschritte erfasst werden. Durch das Erledigen dieser Arbeitsschritte können entweder sofort Dokumente erstellt, Abfragen aus Firmenbuch, Grundbuch getätigt, oder Daten zu den unterschiedlichsten Registern übertragen werden. Auch die Barauslagen werden in dem gleichen Prozess erfasst und können so nicht vergessen werden. Nach der Erfassung kann notarXPERT automatisch Kalendierungen für Sie setzen.
Beim Leistungserfassungsblatt stehen die Modi der Nach- und Echtzeiterfassung zur Verfügung, pro Leistung sind auch mehrere Zeitabschnitte möglich. Pro Abschnitt lässt sich auch jeweils ein anderer Leistungserbringer oder eine andere Dokumentenversion zuordnen. Leistungen in diesem Tool können direkt im Akt gespeichert oder zentral hier erfasst, und danach erst in die jeweiligen Akten übertragen werden.
Die Honorarlegung
Aus notarXPERT lassen sich vielfältige Dokumente, wie Leistungsaufstellungen, Honorarnoten, Stornonoten, Barauslagen-Honorarnoten, Vorlageberichte an die Gerichte oder Akonto-Honorarnoten, erstellen.
Leistungen werden übersichtlich mit Werten nach Einheitssatz, Einzelleistung und Stundensatz angezeigt. Für eine Abrechnungssimulation lassen sich einzelne Leistungen abhaken (die neuen Abrechnungswerte werden in Echtzeit angezeigt) oder einfach eine neue Bemessungsgrundlage eintragen. Spezifische Anfragen bzw. Projekte lassen sich auch mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen vorab durchkalkulieren. notarXPERT kennt auch die Möglichkeit einer geteilten Honorarnote: Mehrere Personen teilen sich so die Kosten eines Aktes, wobei die Anteile in Prozenten oder absoluten Beträgen definiert werden können.
Mittels der sogenannten „permanenten Kostenänderung“ lassen sich Änderungen auch von bestehenden Leistungen gleichzeitig durchführen. Nach Honorarnoten-Erstellung erfolgt auf Wunsch eine Überleitung in die OP-Liste und/oder eine Kalendierung. notarXPERT beherrscht vielfältige Pauschalvereinbarungen, pro Akt oder direkt bei jeder Abrechnung. Sollte eine Honorarnote nicht korrekt sein, kann diese entweder gänzlich storniert oder mittels (Teil-) Gutschriften korrigiert werden.