WebERV – Bequem mit den Gerichten kommunizieren
Über den webERV kommunizieren Sie mit allen Gerichten, aber auch mit allen anderen webERV-Teilnehmern (mittels sogenannter Teilnehmerdirektzustellung). Sowohl klassische webERV-Schriftsätz, als auch Firmenbuchanträge oder auch der seit 01.02.2009 gesetzlich vorgeschriebene Grundbuch-webERV sind über das notarXPERT webERV-Modul möglich.
Schriftsätze werden in einem Sendestapel gesammelt, können hier noch einmal überprüft und einzeln oder gesammelt versendet werden. An Leistungen angefügte Word-Dokumente werden von notarXPERT automatisch für eine Konvertierung in PDFs vorgeschlagen (PDF-Integration erforderlich).
Vor Versendung einer Teilnehmerdirektzustellung kann notarXPERT die Zustellbarkeit nachprüfen, sprich: ob der betreffende WebERV-Teilnehmer überhaupt in der Lage ist webERV zu empfangen. Rückverkehrs-Meldungen werden von notarXPERT automatisch ausgewertet und die dazu gehörenden Volltexte den richtigen Akten zugeordnet. Die manuelle Zuordnung zum richtigen Akt ist aber jederzeit möglich.
notarXPERT Grundbuch-webERV
Ist der aktuelle Grundbuchstand per Schnittstellenmodul besonders komfortabel im Akt erfasst, lässt sich spielend jede Art von Begehren in Sekundenschnelle erstellen.
Die Programmlogik verhindert nicht passende Begehren und unterstützt so einen effektiveren Arbeitsablauf in der Erstellung von Grundbuchsanträgen. Mit drei Mausklicks kann die Löschung eines Pfandrechtes begehrt werden. Im notarXPERT Grundbuch-webERV sind keine umständlichen und langen Eingaben erforderlich, da alle üblicherweise einzugebenden Daten bereits durch das Schnittstellenmodul automatisiert importiert wurden.
Nach Erstellung aller antragsbezogenen Begehren müssen die eingegebenen Daten natürlich noch kontrolliert werden. notarXPERT erleichtert diese Kontrolle dadurch, dass die Zusammenfassung des elektronischen Antrages sehr nahe an die gewohnte Form eines in Papierform eingebrachten Antrags kommt.